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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNG


Adrian's Autopflege / Professionelle Fahrzeugaufbereitung in 85614 Kirchseeon
Alle zwischen der Firma Adrian's Autopflege und den Kunden abgeschlossenen Verträge liegen folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde.


 

§1 Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingung

Für alle abgeschlossenen Verträge zwischen der Firma Adrian's Autopflege und dem Kunden gelten diese AGB. Zur unser AGB zählen Fahrzeugpflege, Fahrzeugaufbereitung etc.
Vereinbarungen die von unseren AGB abweichen, bedürfen einer Schriftform. Sollten eine oder mehrere Klauseln bzw. Absätze unwirksam sein, 
so bleiben die restlichen Klauseln und Absätze der AGB weiterhin gültig.

§2 Terminvereinbarung

Eine schriftliche Auftragsbestätigung einer Fahrzeugaufbereitung / Fahrzeugpflege muss der Kunde unterzeichnen, diese ist unabhängig von der
Terminvereinbarung. Terminvereinbarungen werden mit Einverständnis von Kunden und Anbieter getroffen.

§3 Nicheinhaltung von Terminvereinbarungen

Die Gültigkeit von Terminen besteht bis zum vereinbarten Termin, sofern nicht mindestens zwei Werktage vorher von einer Seite der Geschäftsparteien
aufgekündigt wird. Sollte kein erkennbarer Grund für eine Nichteinhaltung des Termins bestehen, kann die Firma Adrian's Autopflege eine Unkostenpauschale in Höhe von 50% 
der vereinbarten Preises, mindestens aber € 20,00€ Netto in Rechnung stellen.

§4 Reklamationen

Alle Leistungen der Firma Adrian's Autopflege die durchgeführt werden, werden zusammen mit dem Auftraggeber bei Übergabe des Fahrzeugs überprüft. Reklamationen
können nur nach erbrachter Leistung geltend gemacht werden. Der Anbieter hat das ausdrückliche Recht zur Nachbesserung, sofern die Reklamation berechtigt ist.
Reklamationen sind vom Geschädigten vor Ort und unverzüglich in Beisein des Anbieters schriftlich festzuhalten.
Reklamationen, die sich auf Schäden am Fahrzeug durch den Anbieter beziehen, müssen in einer Foto-Form festgehalten werden. 
Anderweitig ist eine Anmerkung der Reklamation nicht möglich.

§5 Haftung / Garantie

Schadenersatzansprüche von Auftraggeber können nur geltend gemacht werden, wenn der Firma Adrian's Autopflege oder einer der Mitarbeiter grobe 
Fahrlässigkeit angelastet werden kann. Bei Lackschäden, die durch die Firma Adrian's Autopflege verursacht werden und ihren Ursprung in schadhaften
Lacken haben, wie z.B. durch Steinschläge, Lackabplatzungen, schlecht verarbeiteten Lacken, Kratzer, Ausbesserungslackierungen, können keine 
Schadenersatzansprüche gegen die Firma Adrian's Autopflege oder seiner Mitarbeiter geltend gemacht werden.

Bei starken Verschmutzungen an Innenausstattung, die Flecke oder Blessuren aufweisen, wird Dampf oder Shampoo verwendet. Dies kann dazu führen, 
dass an verschmutzten Stellen bei genauer Hinsicht ein Farbunterschied zu erkennen ist oder es zum Farbunterschied kommen kann. Der Auftraggeber
muss hierüber vor Vertragsunterzeichnung hingewiesen werden. Wird diese Arbeit von Auftraggeber gewünscht, wird durch seine Unterschrift auf dem
Auftragsformular Haftung seitens der Firma Adrian's Autopflege ausgeschlossen. Die Firma Adrian's Autopflege garantiert keine restlose Entfernung 
aller Flecken. Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass bei Minimalrückständen weder die Firma Adrian's Autopflege oder sein Mitarbeiter zur 
Verantwortung gezogen werden können. Die Firma Adrian's Autopflege und seine Mitarbeiter entfernen Flecken nach allen ihren zur 
Verfügung bestehenden Mitteln, wenn der Auftrag erteilt wird.

Die Haftung für Schäden am Fahrzeug, die vor der Aufbereitung / Pflege vorhanden waren, oder durch die Arbeit am Fahrzeug vergrößert wurden, sofern
dies nicht vorzubeugen war, wird nicht übernommen. Motor- und Motorenraumwäsche werden nur an Kraftfahrzeugen mit einwandfreier Elektroabdichtung durchgeführt. 
Mit der Auftragserstellung zur Motor- und Motorenraumwäsche bestätigt der Kunde die einwandfreie Elektroabdichtung im Motorenraum und seines Fahrzeugs.
Bei empfindlichen Elektroteilen wie Auto HiFi, Alarmanlagen etc., ist der Auftraggeber verpflichtet, dies im Vorfeld der auszuführenden 
Arbeiten am seinem Fahrzeug dem Anbieter zu melden, beziehungsweise dies auf der Auftragsbestätigung schriftlich zu vermerken, da sonst keine 
Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können. Der Auftragsgeber versichert der Firma Adrian's Autopflege, dass sein Fahrzeug nach den geltenden 
Bestimmungen zugelassen und verkehrssicher ist. Ist das Fahrzueg abgemeldet oder stillgelegt, muss dies in der Auftragsbestätigung vermerkt werden.
Die Firma Adrian's Autopflege gibt auf Lackversiegelung und Politur nur die durch ordnungsgemäße Verarbeitung und Anwendung durch Hersteller 
der Produkte ausgewiesene Garantie. Eine Garantieverlängerung ist nicht möglich.

§6 Formalitäten und schriftliche Absicherung

Der Auftraggeber erklärt, dass mit Erteilung eines Auftrags per E-Mail oder anderen elektronischen Formen der Datenübertragung eine Terminvereinbarung,
Auftragserteilung oder eine Auftragsbestätigung zustande kommt und er wie im §2 beschrieben die Auftragserteilung damit bestätigt. Wird diese Terminvereinbarung 
nicht eingehalten, kann die Firma Adrian's Autopflege wie im §3 beschrieben dafür eine Rechnung stellen.
Vor Beginn der Arbeiten am Fahrzeug, müssen der Auftraggeber und die Firma Adrian's Autopflege die Auftragsformulare in zweifacher Ausführung unterzeichnen. Dazu
gehört auch ein Schadensaufnahmeprotokoll bei vorhandenen Schäden am Fahrzeug, die weder ausgebessert werden sollen noch vom der Firma Adrian's Autopflege
vergrößert werden können. Diese dienen der rechtlichen Absicherung der Auftraggebers und der Firma Adrian's Autopflege sowie dessen Mitarbeiter.
Die Firma Adrian's Autopflege behält sich rechtliche Schritte gegen den Auftraggeber vor, wenn dieser Schadenersatzansprüche nach Abschluss des Auftrages geltend
machen möchte, die sich auf bereits vor der Ausführung des Auftrages vorhandene Schäden bezieht. Mit der Unterzeichnung dieser Formulare bestätigt der 
Auftraggeber ihre Richtigkeit.

§7 Zahlungsbedingungen / Zahlungsvereinbarungen

Alle Leistungen der Firma Adrian's Autopflege efolgen grundsätzlich gegen Barzahlung oder nach Vereinbarung auf Rechnung mit dem Zahlungsziel von 8 Tagen
nach Rechnungserstellung. Alle Zahlungsvereinbarungen sind von Auftraggeber zu akzeptieren, wie in Auftragsbestätigung und der Rechnung vermerkt.

§8 Preise / Pauschalpreise

Alle Preise der Firma Adrian's Autopflege sind listengebunden und beziehen sich auf Einzelaufträge. Bei Aufträgen für mehrere Fahrzeuge sind Preisverhandlungen möglich.
Es gelten Preise, die zwischen der Firma Adrian's Autopflege und den Auftraggeber schriftlich vereinbart worden sind. Verschmutzungen im extremen Fall wie Tierhaare,
Farben etc. bei denen eine spezielle Behandlung notwendig ist, können mit Mehrkosten verbunden werden, unabhängig von Angeboten und Pauschalpreisen. Aufpreise
müssen auf dem Auftragsformular schriftlich festgehalten werden. Sollten starke Verschmutzungen erst während einer Reinigung / Aufbereitung festgestellt werden,
so muss der Auftragsgeber unverzüglich in Kenntnis gesetzt werden. Eine Auftragserteilung gegen Mehrkosten kann hierbei telefonisch erteilt werden.

§9 Fahrzeugüberführung

Die Firma Adrian's Autopflege bietet eine Fahrzeugüberführung als Dienstleistung an. Die Preise für die Überführung richten sich nach Entfernung und wird vor der
Auftragsannahme mit dem Auftraggeber abgesprochen bzw. diesem mitgeteilt. Die Abholung erfolgt durch die Firma Adrian's Autopflege oder einem seiner Mitarbeiter.
Bei der Abholung ist ein Übernahmeprotokoll auszufüllen und von beiden Pateien zu unterschreiben. Dieses beinhaltet Stammdaten des Auftraggebers, die 
durchzuführenden Arbeiten sowie den Gesamtpreis. Schäden am Fahrzeug sind sofort schriftlich festzuhalten. Die Zustellung erfolgt ebenfalls ausschließlich durch
den Anbieter oder einem seiner Mitarbeiter. Das Fahrzeug des Auftraggebers ist während der Überführung über die Betriebshaftpflichtversicherung der Firma
Adrian's Autopflege versichert. Der Versicherungsschutz beginnt mit der Abholung und endet mit der Übergabe nach der Zustellung.